Swiss Made

Swiss Made

Der Begriff ist ein Herkunftssiegel für Produkte aus der Schweiz. Die Kennzeichnung soll Verbrauchern auch als Qualitätssiegel dienen. Gemäss einer internationalen Studie von 2017 geniesst “Swiss Made” ein hohes internationales Ansehen.

Der Begriff stellt eine Herkunftsauszeichnung für Schweizer Produkte dar. Begriffe wie Made in Switzerland, Fabriqué en Suisse oder Hergestellt in der Schweiz hätten als Kennzeichnung auf Uhren-Zifferblätter aufgrund der Länge und Leerzeichen zu Problemen führen können. Derzeit erlaubt das Schweizer Gesetz die Bezeichnungen Suisse, produit suisse, fabriqué en Suisse, qualité suisse oder Übersetzungen wie Swiss oder Swiss Movement. Der Begriff findet sich auf vielen Schweizer Uhren wieder, in der Regel auf dem Zifferblatt bei der 6.

Stärkung von “Swissness” bei Uhren:

Der Bundesrat hat die teilrevidierte “Swiss made”-Verordnung für Uhren genehmigt und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Die Bezeichnung “Swiss made” wird damit für Uhren und Uhrwerke im Sinne der neuen “Swissness”-Gesetzgebung gestärkt.

Die Herkunftsangabe auf einer Uhr steht für Schweizer Uhrmacherkunst. Konsumentinnen und Konsumenten sind bereit, für eine Schweizer Uhr allgemein bis zu 20%. Bei gewissen mechanischen Uhren sogar bis zu 50% mehr zu bezahlen. Die revidierte Verordnung will den Bezug einer als “Swiss made” angepriesenen Uhr zur Schweiz verstärken. Um so der Gefahr von Trittbrettfahrern entgegenwirken. Dadurch wird der gute Ruf der “Marke Schweiz” bei Uhren ebenso gestärkt wie der Produktionsstandort Schweiz.

Die Verordnung für Uhren präzisiert nun die vom Parlament am 21. Juni 2013 verabschiedete “Swissness”-Gesetzgebung für die Uhrenbranche: Für eine Uhr als Ganzes (Endprodukt) müssen künftig mindestens 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Anders als bisher, wo einzig auf das Uhrwerk abgestellt wurde. Das Uhrwerk bleibt aber wichtig, denn mindestens die Hälfte seines Wertes muss aus Bestandteilen schweizerischer Fabrikation bestehen.  Zudem mindestens 60% seiner Herstellungskosten müssen in der Schweiz anfallen. Auch die technische Entwicklung einer Uhr sowie eines Uhrwerks muss künftig in der Schweiz erfolgen. Und damit im Zuge der neusten technologischen Entwicklungen auch  “Smart Watches” von der “Swiss made”-Verordnung für Uhren erfasst werden, wird der Uhrenbegriff entsprechend erweitert.

Die revidierte “Swiss made”-Verordnung für Uhren tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Dies ist auch das Datum, an welchem die allgemeinen “Swissness”-Gesetzesregeln in Kraft treten.

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